Frage 354: Ab welchem Alter darf man in Hamburg bei Kommunalwahlen (Wahl der Bezirksversammlungen) wählen?
Die richtige Antwort auf Frage 354 des Einbürgerungstests lautet: „16“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
In Hamburg darf man bei diesen Wahlen ab 16 Jahren wählen.
Das ist eine der Fragen, bei denen sich die Bundesländer unterscheiden – und ein häufiger Stolperstein. Für die Bundestagswahl gilt bundesweit einheitlich das Mindestalter 18. Bei Kommunal- und teilweise Landtagswahlen haben viele Länder es auf 16 gesenkt, um jüngere Menschen früher zu beteiligen. Bei der Europawahl darf man in Deutschland seit 2024 ebenfalls ab 16 wählen.
Ein weiterer wichtiger Unterschied: An Kommunalwahlen dürfen auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten teilnehmen, die hier wohnen. An der Bundestagswahl dürfen nur deutsche Staatsangehörige teilnehmen – das ist einer der praktischen Vorteile einer Einbürgerung.
Hamburg führt den offiziellen Titel „Freie und Hansestadt" – ein Hinweis auf die lange Tradition als selbstständige Handelsstadt im Hansebund.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 354 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Hamburg. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Hamburg ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Hamburg-Übersicht.