Frage 320: Welche Ministerin/welchen Minister hat Bayern nicht?

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FRAGE 320 / 460
Bayern: Politik

Welche Ministerin/welchen Minister hat Bayern nicht?

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Pro-Tipp: Bayern: Politik

"Jede Frage im Einbürgerungstest ist ein wichtiger Baustein für Ihr Verständnis der deutschen Gesellschaft. Nutzen Sie die Erklärungen, um nicht nur die Antwort auswendig zu lernen, sondern die Logik dahinter zu verstehen."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 320: Welche Ministerin/welchen Minister hat Bayern nicht?

Die richtige Antwort auf Frage 320 des Einbürgerungstests lautet: „Außenministerin/Außenminister“ (Antwort B).

A. Justizministerin/Justizminister
B. Außenministerin/Außenminister✓ Richtige Antwort
C. Finanzministerin/Finanzminister
D. Innenministerin/Innenminister

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Bayern hat keine Außenministerin/Außenminister.

Der Grund liegt in der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes: Außenpolitik ist ausschließlich Sache des Bundes. Nur der Bund vertritt Deutschland gegenüber anderen Staaten, schließt völkerrechtliche Verträge und unterhält Botschaften. Deshalb gibt es in keinem Bundesland ein Außenministerium – und ebenso wenig ein Verteidigungsministerium, denn auch die Bundeswehr ist Bundessache.

Sehr wohl gibt es dagegen in jedem Land eine Ministerin/Minister für Justiz, Finanzen und Inneres – diese Bereiche gehören zu den Kernaufgaben der Länder. Hinzu kommen je nach Land Ressorts für Bildung, Wirtschaft, Soziales, Umwelt oder Verkehr.

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland und nennt sich offiziell „Freistaat" – ein historischer Begriff, der schlicht Republik bedeutet und nichts an den Rechten gegenüber dem Bund ändert.

Merkhilfe: Was Deutschland nach außen vertritt oder verteidigt, macht der Bund. Alles andere teilen sich Bund und Länder.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 320 ist die 2. der 10 offiziellen Landesfragen für Bayern. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Bayern ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Bayern-Übersicht.