Frage 319: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Bayern?

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FRAGE 319 / 460
Bayern: Politik

Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Bayern?

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Pro-Tipp: Bayern: Politik

"Jede Frage im Einbürgerungstest ist ein wichtiger Baustein für Ihr Verständnis der deutschen Gesellschaft. Nutzen Sie die Erklärungen, um nicht nur die Antwort auswendig zu lernen, sondern die Logik dahinter zu verstehen."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 319: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Bayern?

Die richtige Antwort auf Frage 319 des Einbürgerungstests lautet: „Ministerpräsidentin/Ministerpräsident“ (Antwort D).

A. Erste Ministerin/Erster Minister
B. Premierministerin/Premierminister
C. Bürgermeisterin/Bürgermeister
D. Ministerpräsidentin/Ministerpräsident✓ Richtige Antwort

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Die Regierungschefin oder der Regierungschef in Bayern heißt Ministerpräsidentin beziehungsweise Ministerpräsident.

Das gilt in allen 13 Flächenländern. Nur in den Stadtstaaten heißt das Amt anders: Berlin hat einen Regierenden Bürgermeister, Hamburg einen Ersten Bürgermeister, Bremen einen Präsidenten des Senats.

Zur bayerischen Besonderheit: Der Landtag in München wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten für fünf Jahre. Bayern kennt zudem als einziges Land eine Amtszeitbegrenzung auf zwei Wahlperioden. Das Amt gilt politisch als besonders gewichtig, weil Bayern das flächengrößte und nach Einwohnern zweitgrößte Bundesland ist und im Bundesrat sechs Stimmen führt – die Höchstzahl.

Die Landesregierung heißt in Bayern Staatsregierung, die Ministerien Staatsministerien – eine sprachliche Eigenheit, die auf die Zeit des Königreichs Bayern zurückgeht.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 319 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Bayern. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Bayern ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Bayern-Übersicht.