Frage 310: Welche Ministerin/welchen Minister hat Baden-Württemberg nicht?
Die richtige Antwort auf Frage 310 des Einbürgerungstests lautet: „Außenministerin/Außenminister“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Baden-Württemberg hat keine Außenministerin/Außenminister.
Der Grund liegt in der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes: Außenpolitik ist ausschließlich Sache des Bundes. Nur der Bund vertritt Deutschland gegenüber anderen Staaten, schließt völkerrechtliche Verträge und unterhält Botschaften. Deshalb gibt es in keinem Bundesland ein Außenministerium – und ebenso wenig ein Verteidigungsministerium, denn auch die Bundeswehr ist Bundessache.
Sehr wohl gibt es dagegen in jedem Land eine Ministerin/Minister für Justiz, Finanzen und Inneres – diese Bereiche gehören zu den Kernaufgaben der Länder. Hinzu kommen je nach Land Ressorts für Bildung, Wirtschaft, Soziales, Umwelt oder Verkehr.
Baden-Württemberg entstand 1952 als einziges Bundesland durch eine Volksabstimmung, in der sich Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zusammenschlossen.
Merkhilfe: Was Deutschland nach außen vertritt oder verteidigt, macht der Bund. Alles andere teilen sich Bund und Länder.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 310 ist die 2. der 10 offiziellen Landesfragen für Baden-Württemberg. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Baden-Württemberg ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Baden-Württemberg-Übersicht.