Frage 309: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Baden-Württemberg?
Die richtige Antwort auf Frage 309 des Einbürgerungstests lautet: „Ministerpräsidentin/Ministerpräsident“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Die Regierungschefin oder der Regierungschef in Baden-Württemberg heißt Ministerpräsidentin beziehungsweise Ministerpräsident.
So heißt das Amt in 13 der 16 Bundesländer. Nur die drei Stadtstaaten haben eigene Bezeichnungen: In Berlin heißt es Regierende Bürgermeisterin oder Regierender Bürgermeister, in Hamburg Erste Bürgermeisterin oder Erster Bürgermeister und in Bremen Präsidentin oder Präsident des Senats, zugleich Bürgermeisterin oder Bürgermeister.
Die Aufgaben: Die Ministerpräsidentin wird vom Landtag gewählt, nicht direkt vom Volk, führt die Landesregierung, ernennt und entlässt die Landesministerinnen und -minister, bestimmt die Richtlinien der Landespolitik und vertritt das Land nach außen – auch im Bundesrat, wo Baden-Württemberg sechs Stimmen hat.
Merkhilfe für den ganzen Fragenblock: Flächenland = Ministerpräsident, Stadtstaat = Bürgermeister. Mit dieser einen Regel beantworten Sie alle 16 Varianten dieser Frage.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 309 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Baden-Württemberg. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Baden-Württemberg ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Baden-Württemberg-Übersicht.