Frage 309: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Baden-Württemberg?

Übersicht
Status
FRAGE 309 / 460
Baden-Württemberg: Politik

Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Baden-Württemberg?

Gesamtfortschritt67%
StatusIn Bearbeitung
Pro-Tipp: Baden-Württemberg: Politik

"Jede Frage im Einbürgerungstest ist ein wichtiger Baustein für Ihr Verständnis der deutschen Gesellschaft. Nutzen Sie die Erklärungen, um nicht nur die Antwort auswendig zu lernen, sondern die Logik dahinter zu verstehen."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 309: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Baden-Württemberg?

Die richtige Antwort auf Frage 309 des Einbürgerungstests lautet: „Ministerpräsidentin/Ministerpräsident“ (Antwort D).

A. Erste Ministerin/Erster Minister
B. Premierministerin/Premierminister
C. Bürgermeisterin/Bürgermeister
D. Ministerpräsidentin/Ministerpräsident✓ Richtige Antwort

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Die Regierungschefin oder der Regierungschef in Baden-Württemberg heißt Ministerpräsidentin beziehungsweise Ministerpräsident.

So heißt das Amt in 13 der 16 Bundesländer. Nur die drei Stadtstaaten haben eigene Bezeichnungen: In Berlin heißt es Regierende Bürgermeisterin oder Regierender Bürgermeister, in Hamburg Erste Bürgermeisterin oder Erster Bürgermeister und in Bremen Präsidentin oder Präsident des Senats, zugleich Bürgermeisterin oder Bürgermeister.

Die Aufgaben: Die Ministerpräsidentin wird vom Landtag gewählt, nicht direkt vom Volk, führt die Landesregierung, ernennt und entlässt die Landesministerinnen und -minister, bestimmt die Richtlinien der Landespolitik und vertritt das Land nach außen – auch im Bundesrat, wo Baden-Württemberg sechs Stimmen hat.

Merkhilfe für den ganzen Fragenblock: Flächenland = Ministerpräsident, Stadtstaat = Bürgermeister. Mit dieser einen Regel beantworten Sie alle 16 Varianten dieser Frage.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 309 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Baden-Württemberg. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Baden-Württemberg ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Baden-Württemberg-Übersicht.