Frage 170: Was gab es während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland?
Die richtige Antwort auf Frage 170 des Einbürgerungstests lautet: „das Verbot von Parteien“ (Antwort A).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Während der Zeit des Nationalsozialismus gab es das Verbot von Parteien. Nach der Machtübernahme 1933 wurden KPD und SPD verboten, die übrigen Parteien lösten sich unter Druck selbst auf. Im Juli 1933 erklärte das „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" die NSDAP zur einzigen zulässigen Partei – Deutschland war ein Einparteienstaat.
Die anderen drei Antworten beschreiben Rechte, die es im Nationalsozialismus gerade nicht gab: • Freie Entfaltung der Persönlichkeit – heute Artikel 2 des Grundgesetzes. • Pressefreiheit – Medien wurden gleichgeschaltet und zensiert; heute Artikel 5. • Schutz der Menschenwürde – heute Artikel 1, ausdrücklich als Antwort auf die NS-Verbrechen an den Anfang der Verfassung gestellt.
Diese Frage ist das Gegenstück zu Frage 159. Achten Sie genau auf die Formulierung: Hier wird gefragt, was es gab, dort, was es nicht gab.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 170 ist die 8. von 38 Fragen im Themenbereich Geschichte und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.