Frage 159: Was gab es in Deutschland nicht während der Zeit des Nationalsozialismus?
Die richtige Antwort auf Frage 159 des Einbürgerungstests lautet: „freie Wahlen“ (Antwort A).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Während der Zeit des Nationalsozialismus gab es in Deutschland keine freien Wahlen. Nach der Machtübernahme 1933 wurden alle Parteien außer der NSDAP verboten oder aufgelöst; Wahlen fanden nur noch als Scheinabstimmungen mit einer einzigen Liste statt. Der Rechtsstaat wurde beseitigt.
Die anderen drei Antworten beschreiben dagegen genau, was es sehr wohl gab: • Pressezensur – Medien wurden gleichgeschaltet und vom Propagandaministerium gesteuert. • Willkürliche Verhaftungen – politische Gegner wurden ohne Gerichtsverfahren in „Schutzhaft" genommen und in Konzentrationslager gebracht. • Verfolgung von Juden – von Entrechtung und Ausgrenzung über die Nürnberger Gesetze 1935 und die Pogromnacht 1938 bis zum Holocaust.
Diese historische Erfahrung ist der Grund, warum das Grundgesetz von 1949 mit der Menschenwürde beginnt und die Demokratie mit einer Ewigkeitsklausel schützt.
Merkhilfe: Alles, was nach Unterdrückung klingt, gab es. Alles, was nach Freiheit klingt, gab es nicht.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 159 ist die 4. von 38 Fragen im Themenbereich Geschichte und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.