Frage 453: Für wie viele Jahre wird der Landtag in Thüringen gewählt?
Die richtige Antwort auf Frage 453 des Einbürgerungstests lautet: „5“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
In Thüringen wird der Landtag für 5 Jahre gewählt.
Das ist ein wichtiger Unterschied zum Bund: Der Bundestag wird nur für vier Jahre gewählt, die Landesparlamente dagegen meist für fünf. Achten Sie im Test genau darauf, ob nach dem Bundestag oder nach dem Landesparlament gefragt wird.
Der Landtag beschließt die Landesgesetze, kontrolliert die Landesregierung, entscheidet über den Landeshaushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Zuständig ist das Land vor allem für Schule, Hochschule, Polizei und Kultur.
Thüringen wird wegen seiner ausgedehnten Wälder „das grüne Herz Deutschlands" genannt; in Weimar wirkten Goethe und Schiller, und dort wurde 1919 die Weimarer Republik gegründet.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 453 ist die 3. der 10 offiziellen Landesfragen für Thüringen. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Thüringen ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Thüringen-Übersicht.