Frage 429: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Sachsen?

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FRAGE 429 / 460
Sachsen: Politik

Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Sachsen?

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Pro-Tipp: Sachsen: Politik

"Jede Frage im Einbürgerungstest ist ein wichtiger Baustein für Ihr Verständnis der deutschen Gesellschaft. Nutzen Sie die Erklärungen, um nicht nur die Antwort auswendig zu lernen, sondern die Logik dahinter zu verstehen."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 429: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Sachsen?

Die richtige Antwort auf Frage 429 des Einbürgerungstests lautet: „Ministerpräsidentin/Ministerpräsident“ (Antwort D).

A. Erste Ministerin/Erster Minister
B. Premierministerin/Premierminister
C. Bürgermeisterin/Bürgermeister
D. Ministerpräsidentin/Ministerpräsident✓ Richtige Antwort

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Die Regierungschefin oder der Regierungschef in Sachsen heißt Ministerpräsidentin beziehungsweise Ministerpräsident.

Sachsen ist ein Flächenland, und in allen 13 Flächenländern lautet die Bezeichnung so. Ausnahmen sind nur die Stadtstaaten: Regierender Bürgermeister in Berlin, Erster Bürgermeister in Hamburg, Präsident des Senats in Bremen.

Gewählt wird die oder der Ministerpräsident vom Sächsischen Landtag in Dresden für fünf Jahre. Die Aufgaben: Leitung der Staatsregierung, Ernennung der Ministerinnen und Minister, Richtlinien der Landespolitik und Vertretung Sachsens im Bundesrat, wo das Land vier Stimmen hat.

Eine sprachliche Eigenheit: Wie Bayern nennt der Freistaat Sachsen seine Landesregierung Staatsregierung und seine Ministerien Staatsministerien. Der Titel „Freistaat" bedeutet dabei nichts anderes als Republik und verleiht keine zusätzlichen Rechte gegenüber anderen Bundesländern.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 429 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Sachsen. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Sachsen ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Sachsen-Übersicht.