Frage 429: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Sachsen?
Die richtige Antwort auf Frage 429 des Einbürgerungstests lautet: „Ministerpräsidentin/Ministerpräsident“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Die Regierungschefin oder der Regierungschef in Sachsen heißt Ministerpräsidentin beziehungsweise Ministerpräsident.
Sachsen ist ein Flächenland, und in allen 13 Flächenländern lautet die Bezeichnung so. Ausnahmen sind nur die Stadtstaaten: Regierender Bürgermeister in Berlin, Erster Bürgermeister in Hamburg, Präsident des Senats in Bremen.
Gewählt wird die oder der Ministerpräsident vom Sächsischen Landtag in Dresden für fünf Jahre. Die Aufgaben: Leitung der Staatsregierung, Ernennung der Ministerinnen und Minister, Richtlinien der Landespolitik und Vertretung Sachsens im Bundesrat, wo das Land vier Stimmen hat.
Eine sprachliche Eigenheit: Wie Bayern nennt der Freistaat Sachsen seine Landesregierung Staatsregierung und seine Ministerien Staatsministerien. Der Titel „Freistaat" bedeutet dabei nichts anderes als Republik und verleiht keine zusätzlichen Rechte gegenüber anderen Bundesländern.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 429 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Sachsen. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Sachsen ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Sachsen-Übersicht.