Frage 420: Welche Ministerin/welchen Minister hat das Saarland nicht?
Die richtige Antwort auf Frage 420 des Einbürgerungstests lautet: „Außenministerin/Außenminister“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Saarland hat keine Außenministerin/Außenminister.
Der Grund liegt in der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes: Außenpolitik ist ausschließlich Sache des Bundes. Nur der Bund vertritt Deutschland gegenüber anderen Staaten, schließt völkerrechtliche Verträge und unterhält Botschaften. Deshalb gibt es in keinem Bundesland ein Außenministerium – und ebenso wenig ein Verteidigungsministerium, denn auch die Bundeswehr ist Bundessache.
Sehr wohl gibt es dagegen in jedem Land eine Ministerin/Minister für Justiz, Finanzen und Inneres – diese Bereiche gehören zu den Kernaufgaben der Länder. Hinzu kommen je nach Land Ressorts für Bildung, Wirtschaft, Soziales, Umwelt oder Verkehr.
Das Saarland kam erst 1957 zur Bundesrepublik – nach dem Zweiten Weltkrieg war es zunächst ein französisch verwaltetes teilautonomes Gebiet, bis sich die Bevölkerung 1955 in einer Abstimmung für den Anschluss entschied.
Merkhilfe: Was Deutschland nach außen vertritt oder verteidigt, macht der Bund. Alles andere teilen sich Bund und Länder.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 420 ist die 2. der 10 offiziellen Landesfragen für Saarland. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Saarland ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Saarland-Übersicht.