Frage 414: Ab welchem Alter darf man im Saarland bei Kommunalwahlen wählen?
Die richtige Antwort auf Frage 414 des Einbürgerungstests lautet: „16“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
In Saarland darf man bei diesen Wahlen ab 16 Jahren wählen.
Das ist eine der Fragen, bei denen sich die Bundesländer unterscheiden – und ein häufiger Stolperstein. Für die Bundestagswahl gilt bundesweit einheitlich das Mindestalter 18. Bei Kommunal- und teilweise Landtagswahlen haben viele Länder es auf 16 gesenkt, um jüngere Menschen früher zu beteiligen. Bei der Europawahl darf man in Deutschland seit 2024 ebenfalls ab 16 wählen.
Ein weiterer wichtiger Unterschied: An Kommunalwahlen dürfen auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten teilnehmen, die hier wohnen. An der Bundestagswahl dürfen nur deutsche Staatsangehörige teilnehmen – das ist einer der praktischen Vorteile einer Einbürgerung.
Das Saarland kam erst 1957 zur Bundesrepublik – nach dem Zweiten Weltkrieg war es zunächst ein französisch verwaltetes teilautonomes Gebiet, bis sich die Bevölkerung 1955 in einer Abstimmung für den Anschluss entschied.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 414 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Saarland. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Saarland ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Saarland-Übersicht.