Frage 399: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Nordrhein-Westfalen?
Die richtige Antwort auf Frage 399 des Einbürgerungstests lautet: „Ministerpräsidentin/Ministerpräsident“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Die Regierungschefin oder der Regierungschef in Nordrhein-Westfalen heißt Ministerpräsidentin beziehungsweise Ministerpräsident.
So heißt das Amt in allen 13 Flächenländern; nur die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen haben Bürgermeister an der Spitze ihrer Landesregierung.
Gewählt wird die oder der Ministerpräsident vom Landtag in Düsseldorf für fünf Jahre. Das Amt hat in Nordrhein-Westfalen besonderes Gewicht, denn mit rund 18 Millionen Einwohnern ist es das bevölkerungsreichste Bundesland und führt im Bundesrat sechs Stimmen – die Höchstzahl. Mehrere spätere Bundeskanzler kamen aus diesem Amt oder aus der nordrhein-westfälischen Landespolitik.
Die Aufgaben: Leitung der Landesregierung, Ernennung der Ministerinnen und Minister, Richtlinienkompetenz für die Landespolitik und Vertretung des Landes nach außen.
Merkhilfe für den ganzen Fragenblock: Flächenland = Ministerpräsident, Stadtstaat = Bürgermeister.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 399 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Nordrhein-Westfalen. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Nordrhein-Westfalen ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Nordrhein-Westfalen-Übersicht.