Frage 399: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Nordrhein-Westfalen?

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FRAGE 399 / 460
Nordrhein-Westfalen: Politik

Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Nordrhein-Westfalen?

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Pro-Tipp: Nordrhein-Westfalen: Politik

"Jede Frage im Einbürgerungstest ist ein wichtiger Baustein für Ihr Verständnis der deutschen Gesellschaft. Nutzen Sie die Erklärungen, um nicht nur die Antwort auswendig zu lernen, sondern die Logik dahinter zu verstehen."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 399: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Nordrhein-Westfalen?

Die richtige Antwort auf Frage 399 des Einbürgerungstests lautet: „Ministerpräsidentin/Ministerpräsident“ (Antwort D).

A. Erste Ministerin/Erster Minister
B. Premierministerin/Premierminister
C. Bürgermeisterin/Bürgermeister
D. Ministerpräsidentin/Ministerpräsident✓ Richtige Antwort

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Die Regierungschefin oder der Regierungschef in Nordrhein-Westfalen heißt Ministerpräsidentin beziehungsweise Ministerpräsident.

So heißt das Amt in allen 13 Flächenländern; nur die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen haben Bürgermeister an der Spitze ihrer Landesregierung.

Gewählt wird die oder der Ministerpräsident vom Landtag in Düsseldorf für fünf Jahre. Das Amt hat in Nordrhein-Westfalen besonderes Gewicht, denn mit rund 18 Millionen Einwohnern ist es das bevölkerungsreichste Bundesland und führt im Bundesrat sechs Stimmen – die Höchstzahl. Mehrere spätere Bundeskanzler kamen aus diesem Amt oder aus der nordrhein-westfälischen Landespolitik.

Die Aufgaben: Leitung der Landesregierung, Ernennung der Ministerinnen und Minister, Richtlinienkompetenz für die Landespolitik und Vertretung des Landes nach außen.

Merkhilfe für den ganzen Fragenblock: Flächenland = Ministerpräsident, Stadtstaat = Bürgermeister.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 399 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Nordrhein-Westfalen. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Nordrhein-Westfalen ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Nordrhein-Westfalen-Übersicht.