Frage 394: Ab welchem Alter darf man in Nordrhein-Westfalen bei Kommunalwahlen wählen?
Die richtige Antwort auf Frage 394 des Einbürgerungstests lautet: „16“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
In Nordrhein-Westfalen darf man bei diesen Wahlen ab 16 Jahren wählen.
Das ist eine der Fragen, bei denen sich die Bundesländer unterscheiden – und ein häufiger Stolperstein. Für die Bundestagswahl gilt bundesweit einheitlich das Mindestalter 18. Bei Kommunal- und teilweise Landtagswahlen haben viele Länder es auf 16 gesenkt, um jüngere Menschen früher zu beteiligen. Bei der Europawahl darf man in Deutschland seit 2024 ebenfalls ab 16 wählen.
Ein weiterer wichtiger Unterschied: An Kommunalwahlen dürfen auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten teilnehmen, die hier wohnen. An der Bundestagswahl dürfen nur deutsche Staatsangehörige teilnehmen – das ist einer der praktischen Vorteile einer Einbürgerung.
Nordrhein-Westfalen ist mit rund 18 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste Bundesland – im Ruhrgebiet liegt der größte Ballungsraum Deutschlands.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 394 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Nordrhein-Westfalen. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Nordrhein-Westfalen ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Nordrhein-Westfalen-Übersicht.