Frage 389: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Niedersachsen?

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FRAGE 389 / 460
Niedersachsen: Politik

Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Niedersachsen?

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Pro-Tipp: Niedersachsen: Politik

"Jede Frage im Einbürgerungstest ist ein wichtiger Baustein für Ihr Verständnis der deutschen Gesellschaft. Nutzen Sie die Erklärungen, um nicht nur die Antwort auswendig zu lernen, sondern die Logik dahinter zu verstehen."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 389: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Niedersachsen?

Die richtige Antwort auf Frage 389 des Einbürgerungstests lautet: „Ministerpräsidentin/Ministerpräsident“ (Antwort D).

A. Erste Ministerin/Erster Minister
B. Premierministerin/Premierminister
C. Bürgermeisterin/Bürgermeister
D. Ministerpräsidentin/Ministerpräsident✓ Richtige Antwort

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Die Regierungschefin oder der Regierungschef in Niedersachsen heißt Ministerpräsidentin beziehungsweise Ministerpräsident.

Diese Bezeichnung gilt in allen 13 Flächenländern. Abweichend heißen die Regierungschefs nur in den drei Stadtstaaten: Regierender Bürgermeister in Berlin, Erster Bürgermeister in Hamburg, Präsident des Senats in Bremen.

Gewählt wird die niedersächsische Regierungsspitze vom Landtag in Hannover für fünf Jahre. Aufgaben sind die Leitung der Landesregierung, die Ernennung der Ministerinnen und Minister, die Richtlinien der Landespolitik und die Vertretung des Landes im Bundesrat, wo Niedersachsen als bevölkerungsreiches Land sechs Stimmen hat – die Höchstzahl, die nur die vier größten Länder erreichen.

Über den Bundesrat wirken die Länder unmittelbar an der Bundesgesetzgebung mit. Gesetze, die Länderinteressen berühren, brauchen dort eine Mehrheit – die Landesregierungen haben also auch bundespolitisch Gewicht.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 389 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Niedersachsen. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Niedersachsen ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Niedersachsen-Übersicht.