Frage 379: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Mecklenburg-Vorpommern?

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FRAGE 379 / 460
Mecklenburg-Vorpommern: Politik

Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Mecklenburg-Vorpommern?

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Pro-Tipp: Mecklenburg-Vorpommern: Politik

"Jede Frage im Einbürgerungstest ist ein wichtiger Baustein für Ihr Verständnis der deutschen Gesellschaft. Nutzen Sie die Erklärungen, um nicht nur die Antwort auswendig zu lernen, sondern die Logik dahinter zu verstehen."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 379: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Mecklenburg-Vorpommern?

Die richtige Antwort auf Frage 379 des Einbürgerungstests lautet: „Ministerpräsidentin/Ministerpräsident“ (Antwort D).

A. Erste Ministerin/Erster Minister
B. Premierministerin/Premierminister
C. Bürgermeisterin/Bürgermeister
D. Ministerpräsidentin/Ministerpräsident✓ Richtige Antwort

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Die Regierungschefin oder der Regierungschef in Mecklenburg-Vorpommern heißt Ministerpräsidentin beziehungsweise Ministerpräsident.

Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland, und in allen 13 Flächenländern lautet die Amtsbezeichnung so. Nur die drei Stadtstaaten weichen ab: Berlin hat einen Regierenden Bürgermeister, Hamburg einen Ersten Bürgermeister, Bremen einen Präsidenten des Senats.

Gewählt wird sie oder er vom Landtag in Schwerin für fünf Jahre. Zu den Aufgaben zählen die Leitung der Landesregierung, die Ernennung der Ministerinnen und Minister, die Richtlinien der Landespolitik und die Vertretung des Landes im Bundesrat, wo Mecklenburg-Vorpommern drei Stimmen hat – die Stimmenzahl richtet sich nach der Einwohnerzahl.

Wichtig zum Verständnis: Die Ministerpräsidentin wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern vom Landtag. Das entspricht dem Prinzip der parlamentarischen Demokratie, das auch auf Bundesebene bei der Wahl des Bundeskanzlers gilt.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 379 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Mecklenburg-Vorpommern. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Mecklenburg-Vorpommern ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Mecklenburg-Vorpommern-Übersicht.