Frage 379: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Mecklenburg-Vorpommern?
Die richtige Antwort auf Frage 379 des Einbürgerungstests lautet: „Ministerpräsidentin/Ministerpräsident“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Die Regierungschefin oder der Regierungschef in Mecklenburg-Vorpommern heißt Ministerpräsidentin beziehungsweise Ministerpräsident.
Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland, und in allen 13 Flächenländern lautet die Amtsbezeichnung so. Nur die drei Stadtstaaten weichen ab: Berlin hat einen Regierenden Bürgermeister, Hamburg einen Ersten Bürgermeister, Bremen einen Präsidenten des Senats.
Gewählt wird sie oder er vom Landtag in Schwerin für fünf Jahre. Zu den Aufgaben zählen die Leitung der Landesregierung, die Ernennung der Ministerinnen und Minister, die Richtlinien der Landespolitik und die Vertretung des Landes im Bundesrat, wo Mecklenburg-Vorpommern drei Stimmen hat – die Stimmenzahl richtet sich nach der Einwohnerzahl.
Wichtig zum Verständnis: Die Ministerpräsidentin wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern vom Landtag. Das entspricht dem Prinzip der parlamentarischen Demokratie, das auch auf Bundesebene bei der Wahl des Bundeskanzlers gilt.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 379 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Mecklenburg-Vorpommern. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Mecklenburg-Vorpommern ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Mecklenburg-Vorpommern-Übersicht.