Frage 369: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Hessen?

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FRAGE 369 / 460
Hessen: Politik

Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Hessen?

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Pro-Tipp: Hessen: Politik

"Jede Frage im Einbürgerungstest ist ein wichtiger Baustein für Ihr Verständnis der deutschen Gesellschaft. Nutzen Sie die Erklärungen, um nicht nur die Antwort auswendig zu lernen, sondern die Logik dahinter zu verstehen."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 369: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Hessen?

Die richtige Antwort auf Frage 369 des Einbürgerungstests lautet: „Ministerpräsidentin/Ministerpräsident“ (Antwort D).

A. Erste Ministerin/Erster Minister
B. Premierministerin/Premierminister
C. Bürgermeisterin/Bürgermeister
D. Ministerpräsidentin/Ministerpräsident✓ Richtige Antwort

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Die Regierungschefin oder der Regierungschef in Hessen heißt Ministerpräsidentin beziehungsweise Ministerpräsident.

Die Regel dahinter ist einfach: In allen 13 Flächenländern – also überall außer in Berlin, Hamburg und Bremen – trägt die Spitze der Landesregierung diesen Titel. In den Stadtstaaten heißt sie Regierender Bürgermeister (Berlin), Erster Bürgermeister (Hamburg) oder Präsident des Senats (Bremen).

Gewählt wird die hessische Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident vom Landtag in Wiesbaden für fünf Jahre. Die Aufgaben: Leitung der Landesregierung, Ernennung der Ministerinnen und Minister, Festlegung der Richtlinien der Landespolitik und Vertretung Hessens im Bundesrat, wo das Land fünf Stimmen hat.

Der Föderalismus gibt den Ländern echte Macht: Schulwesen, Polizei, Kultur und Kommunalrecht sind weitgehend Ländersache. Deshalb unterscheiden sich etwa Schulsysteme und Ferienzeiten von Bundesland zu Bundesland deutlich.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 369 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Hessen. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Hessen ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Hessen-Übersicht.