Frage 369: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Hessen?
Die richtige Antwort auf Frage 369 des Einbürgerungstests lautet: „Ministerpräsidentin/Ministerpräsident“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Die Regierungschefin oder der Regierungschef in Hessen heißt Ministerpräsidentin beziehungsweise Ministerpräsident.
Die Regel dahinter ist einfach: In allen 13 Flächenländern – also überall außer in Berlin, Hamburg und Bremen – trägt die Spitze der Landesregierung diesen Titel. In den Stadtstaaten heißt sie Regierender Bürgermeister (Berlin), Erster Bürgermeister (Hamburg) oder Präsident des Senats (Bremen).
Gewählt wird die hessische Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident vom Landtag in Wiesbaden für fünf Jahre. Die Aufgaben: Leitung der Landesregierung, Ernennung der Ministerinnen und Minister, Festlegung der Richtlinien der Landespolitik und Vertretung Hessens im Bundesrat, wo das Land fünf Stimmen hat.
Der Föderalismus gibt den Ländern echte Macht: Schulwesen, Polizei, Kultur und Kommunalrecht sind weitgehend Ländersache. Deshalb unterscheiden sich etwa Schulsysteme und Ferienzeiten von Bundesland zu Bundesland deutlich.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 369 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Hessen. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Hessen ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Hessen-Übersicht.