Frage 349: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef des Stadtstaates Bremen?
Die richtige Antwort auf Frage 349 des Einbürgerungstests lautet: „Erste Bürgermeisterin/Erster Bürgermeister“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
In Bremen heißt die Regierungschefin oder der Regierungschef Erste Bürgermeisterin/Erster Bürgermeister.
Das ist eine Besonderheit der Stadtstaaten: Weil Stadt und Land zusammenfallen, trägt der Regierungschef einen Bürgermeistertitel – obwohl er einem ganzen Bundesland vorsteht. In Berlin heißt er „Regierender Bürgermeister", in Hamburg und Bremen „Erster Bürgermeister" bzw. „Präsident des Senats". Die Regierung selbst heißt dort Senat, ihre Mitglieder Senatorinnen und Senatoren.
Gewählt wird diese Person vom Landesparlament, nicht direkt vom Volk – genau wie auf Bundesebene der Bundeskanzler vom Bundestag gewählt wird.
Bremen ist das kleinste Bundesland Deutschlands und wie Hamburg eine alte Hansestadt mit jahrhundertelanger Selbstständigkeit.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 349 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Bremen. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Bremen ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Bremen-Übersicht.