Frage 339: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Brandenburg?
Die richtige Antwort auf Frage 339 des Einbürgerungstests lautet: „Ministerpräsidentin/Ministerpräsident“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Die Regierungschefin oder der Regierungschef in Brandenburg heißt Ministerpräsidentin beziehungsweise Ministerpräsident.
Diese Bezeichnung gilt in allen 13 Flächenländern; nur die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen haben Bürgermeister an der Spitze. Da Brandenburg ein Flächenland ist, gilt hier die Regelbezeichnung.
Gewählt wird die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident vom Landtag in Potsdam für fünf Jahre – nicht direkt vom Volk. Zu den Aufgaben gehören die Leitung der Landesregierung, die Ernennung der Ministerinnen und Minister, die Richtlinien der Landespolitik und die Vertretung Brandenburgs im Bundesrat, wo das Land vier Stimmen hat.
Wichtig für das Verständnis des Föderalismus: Die Länder sind keine bloßen Verwaltungseinheiten. Sie haben eigene Verfassungen, eigene Parlamente und eigene Zuständigkeiten – vor allem für Schule, Polizei, Kultur und Kommunalrecht.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 339 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Brandenburg. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Brandenburg ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Brandenburg-Übersicht.