Frage 339: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Brandenburg?

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FRAGE 339 / 460
Brandenburg: Politik

Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Brandenburg?

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Pro-Tipp: Brandenburg: Politik

"Jede Frage im Einbürgerungstest ist ein wichtiger Baustein für Ihr Verständnis der deutschen Gesellschaft. Nutzen Sie die Erklärungen, um nicht nur die Antwort auswendig zu lernen, sondern die Logik dahinter zu verstehen."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 339: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Brandenburg?

Die richtige Antwort auf Frage 339 des Einbürgerungstests lautet: „Ministerpräsidentin/Ministerpräsident“ (Antwort D).

A. Erste Ministerin/Erster Minister
B. Premierministerin/Premierminister
C. Bürgermeisterin/Bürgermeister
D. Ministerpräsidentin/Ministerpräsident✓ Richtige Antwort

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Die Regierungschefin oder der Regierungschef in Brandenburg heißt Ministerpräsidentin beziehungsweise Ministerpräsident.

Diese Bezeichnung gilt in allen 13 Flächenländern; nur die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen haben Bürgermeister an der Spitze. Da Brandenburg ein Flächenland ist, gilt hier die Regelbezeichnung.

Gewählt wird die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident vom Landtag in Potsdam für fünf Jahre – nicht direkt vom Volk. Zu den Aufgaben gehören die Leitung der Landesregierung, die Ernennung der Ministerinnen und Minister, die Richtlinien der Landespolitik und die Vertretung Brandenburgs im Bundesrat, wo das Land vier Stimmen hat.

Wichtig für das Verständnis des Föderalismus: Die Länder sind keine bloßen Verwaltungseinheiten. Sie haben eigene Verfassungen, eigene Parlamente und eigene Zuständigkeiten – vor allem für Schule, Polizei, Kultur und Kommunalrecht.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 339 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Brandenburg. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Brandenburg ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Brandenburg-Übersicht.