Frage 333: Für wie viele Jahre wird der Landtag in Brandenburg gewählt?
Die richtige Antwort auf Frage 333 des Einbürgerungstests lautet: „5“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Der Landtag in Brandenburg wird für 5 Jahre gewählt – so wie alle 16 Landtage. Der Bundestag dagegen wird nur für vier Jahre gewählt; diesen Unterschied fragt der Test gern ab.
Der brandenburgische Landtag tagt in Potsdam, der Landeshauptstadt, seit 2014 in einem Neubau in den Formen des früheren Stadtschlosses. Er hat in der Regel 88 Abgeordnete, wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten, beschließt Landesgesetze und kontrolliert die Regierung.
Eine Besonderheit Brandenburgs: Das Land umschließt Berlin vollständig, und beide arbeiten in vielen Bereichen eng zusammen – etwa beim Flughafen BER und im Verkehrsverbund. Ein Zusammenschluss beider Länder scheiterte 1996 an einer Volksabstimmung, bei der die Brandenburger mehrheitlich dagegen stimmten.
Brandenburg war bis 1990 Teil der DDR und gehört zu den fünf neuen Bundesländern. Wahlberechtigt ist, wer 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 333 ist die 3. der 10 offiziellen Landesfragen für Brandenburg. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Brandenburg ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Brandenburg-Übersicht.