Frage 303: Für wie viele Jahre wird der Landtag in Baden-Württemberg gewählt?
Die richtige Antwort auf Frage 303 des Einbürgerungstests lautet: „5“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Der Landtag in Baden-Württemberg wird für 5 Jahre gewählt. Fünf Jahre gelten in allen 16 Landtagen und auch im Europäischen Parlament. Aufpassen muss man beim Bundestag: Der wird nach Artikel 39 des Grundgesetzes nur für vier Jahre gewählt. Lange war außerdem Bremen die Ausnahme unter den Ländern mit vier Jahren; die Bürgerschaft ist inzwischen ebenfalls auf fünf Jahre angeglichen.
Zum Landtag von Baden-Württemberg: Er tagt in Stuttgart, der Landeshauptstadt, und hat mindestens 120 Abgeordnete. Seine Aufgaben sind die Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten, die Beschlussfassung über Landesgesetze – etwa in Schul-, Polizei- und Kommunalrecht – und die Kontrolle der Landesregierung.
Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, in Baden-Württemberg wohnt und mindestens 18 Jahre alt ist. Genau dieses Wahlrecht ist für viele der wichtigste praktische Grund, die Einbürgerung anzustreben.
Merkhilfe: fünf Jahre – im Bund wie in allen Ländern.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 303 ist die 3. der 10 offiziellen Landesfragen für Baden-Württemberg. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Baden-Württemberg ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Baden-Württemberg-Übersicht.