StaatsangehörigkeitZuletzt aktualisiert: März 2026

Doppelte Staatsbürgerschaft Ukraine und Deutschland: Der vollständige Leitfaden

Seit 2024 erlauben sowohl Deutschland als auch die Ukraine die doppelte Staatsbürgerschaft. Für ukrainische Staatsangehörige, die nach Deutschland geflohen sind oder hier leben, eröffnen sich damit neue Möglichkeiten. Dieser Leitfaden erklärt die aktuelle Rechtslage in beiden Ländern, Sonderregelungen für Geflüchtete, die Einbürgerungsvoraussetzungen und alle praktischen Schritte auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft.

1. Doppelte Staatsbürgerschaft Ukraine und Deutschland — Ist das möglich?

Kurze Antwort: Ja. Seit 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft Ukraine-Deutschland aus Sicht beider Länder grundsätzlich möglich. Dies ist eine historisch neue Situation, denn bis vor kurzem war die Lage für ukrainische Staatsangehörige deutlich komplizierter.

Auf deutscher Seite: Am 27. Juni 2024 trat die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) in Kraft. Seitdem akzeptiert Deutschland die Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung grundsätzlich für alle Nationalitäten. Wer sich in Deutschland einbürgern lässt, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Das gilt selbstverständlich auch für ukrainische Staatsangehörige.

Auf ukrainischer Seite: Die Ukraine hat traditionell keine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. Artikel 4 der ukrainischen Verfassung legt den Grundsatz der einheitlichen Staatsbürgerschaft fest. In der Praxis wurde die doppelte Staatsbürgerschaft allerdings oft toleriert, da es keine wirksamen Sanktionsmechanismen gab. Im Zuge des russischen Angriffskrieges und der damit verbundenen großen ukrainischen Diaspora hat die Ukraine ihre Haltung grundlegend geändert und 2024 ein Gesetz zur Mehrstaatigkeit verabschiedet.

Für ukrainische Staatsangehörige in Deutschland bedeutet das: Sie können die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, ohne die ukrainische zu verlieren — vorausgesetzt, sie erfüllen die deutschen Einbürgerungsvoraussetzungen. Gleichzeitig erkennt die Ukraine den Besitz einer weiteren Staatsbürgerschaft an, solange bestimmte Meldepflichten eingehalten werden.

Mehr zu den allgemeinen Voraussetzungen für die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland finden Sie in unserem Hauptartikel.

2. Ukrainisches Gesetz zur Mehrstaatigkeit

Kurze Antwort: Die Ukraine hat 2024 ein Gesetz verabschiedet, das die Mehrstaatigkeit unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Ukrainische Staatsangehörige dürfen eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen, müssen dies aber melden.

Präsident Wolodymyr Selenskyj hatte bereits 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Mehrstaatigkeit in die Werchowna Rada (das ukrainische Parlament) eingebracht. Der russische Angriffskrieg ab Februar 2022 und die daraus resultierende massenhafte Flucht ukrainischer Bürgerinnen und Bürger ins Ausland beschleunigte die politische Diskussion erheblich. Das Gesetz wurde schließlich 2024 verabschiedet und schafft erstmals einen gesetzlichen Rahmen für die Mehrstaatigkeit.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Grundsätzliche Erlaubnis: Ukrainische Staatsangehörige dürfen eine oder mehrere weitere Staatsbürgerschaften besitzen, ohne ihre ukrainische Staatsangehörigkeit automatisch zu verlieren.
  • Meldepflicht: Wer eine weitere Staatsbürgerschaft erwirbt, muss dies innerhalb einer bestimmten Frist den ukrainischen Behörden melden. Die Nichtmeldung kann mit Bußgeldern geahndet werden.
  • Einschränkungen für bestimmte Personengruppen: Für Staatsbeamte, Richter, Militärangehörige und Inhaber bestimmter öffentlicher Ämter gelten Einschränkungen. Diese Personengruppen dürfen in der Regel keine weitere Staatsbürgerschaft besitzen oder müssen sich für eine entscheiden.
  • Keine Staatsbürgerschaft eines Aggressorstaates: Das Gesetz verbietet ausdrücklich den Besitz der Staatsbürgerschaft eines Staates, der als Aggressor gegen die Ukraine anerkannt ist. Dies betrifft insbesondere die russische Staatsbürgerschaft.
  • Vorrang des ukrainischen Rechts: Auf ukrainischem Territorium werden Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft ausschließlich als ukrainische Staatsangehörige behandelt. Konsularischer Schutz durch den anderen Staat ist auf ukrainischem Gebiet nicht vorgesehen.

Dieses Gesetz ist für ukrainische Staatsangehörige in Deutschland besonders relevant: Sie können nun die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, ohne Sorge haben zu müssen, ihre ukrainische Staatsbürgerschaft zu verlieren. Beide Länder erkennen die Mehrstaatigkeit an.

3. Sonderregelungen für ukrainische Geflüchtete

Kurze Antwort: Ukrainische Geflüchtete erhalten in Deutschland vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG. Diese Aufenthaltszeit wird auf die Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung angerechnet. Zudem gibt es spezielle Integrations- und Sprachförderangebote.

Seit März 2022 gewährt Deutschland ukrainischen Geflüchteten vorübergehenden Schutz gemäß der EU-Richtlinie 2001/55/EG, die durch den Beschluss des EU-Rates vom 4. März 2022 aktiviert wurde. In Deutschland wird dieser Schutz über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG umgesetzt. Diese Regelung wurde mehrfach verlängert und gilt aktuell fort.

Was bedeutet das für die Einbürgerung?

  • Anrechnung der Aufenthaltszeit: Der Aufenthalt mit einer Erlaubnis nach § 24 AufenthG wird als rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt anerkannt und auf die Mindestaufenthaltsdauer von 5 Jahren (bzw. 3 Jahren bei besonderen Integrationsleistungen) angerechnet. Wer seit März 2022 in Deutschland lebt, hat damit bereits eine mehrjährige Aufenthaltsdauer erreicht.
  • Zugang zu Integrationskursen: Ukrainische Geflüchtete haben von Beginn an Zugang zu den Integrationskursen des BAMF, die Deutschunterricht und einen Orientierungskurs über das Leben in Deutschland umfassen. Der erfolgreiche Abschluss dieser Kurse ist ein wichtiger Baustein für die spätere Einbürgerung.
  • Berufskurse und Sprachförderung: Über die Integrationskurse hinaus stehen ukrainischen Geflüchteten berufsbezogene Sprachkurse (DeuFöV) offen, die Deutschkenntnisse bis zum Niveau B2 oder C1 vermitteln. Höhere Sprachkenntnisse können die Einbürgerungsfrist verkürzen.
  • Arbeitsmarktzugang: Ukrainische Geflüchtete erhalten mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis. Eigene Lebensunterhaltssicherung ist eine Voraussetzung für die Einbürgerung.

Ukrainische Geflüchtete, die seit 2022 in Deutschland leben, könnten somit ab 2027 (bei 5-jährigem Aufenthalt) oder ab 2025 (bei 3-jährigem Aufenthalt mit besonderen Integrationsleistungen) die Einbürgerung beantragen, sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

4. Einbürgerung für Ukrainer: Aufenthaltsdauer und Sonderregeln

Kurze Antwort: Die Regelaufenthaltsdauer beträgt 5 Jahre, kann aber auf 3 Jahre verkürzt werden. Für Ehepartner deutscher Staatsangehöriger und Personen mit besonderen Integrationsleistungen gelten kürzere Fristen.

Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 2024 hat die Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung von 8 auf 5 Jahre verkürzt. Für ukrainische Staatsangehörige gelten dabei die gleichen Regeln wie für alle anderen Antragsteller. Die vollständigen Voraussetzungen für die Einbürgerung finden Sie in unserem Ratgeber.

Übersicht der Aufenthaltsdauer

SituationMindestaufenthaltVoraussetzungen
Regeleinbürgerung5 JahreRechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt, B1-Deutsch, Lebensunterhalt, Einbürgerungstest
Verkürzte Einbürgerung3 JahreBesondere Integrationsleistungen: C1-Deutsch, ehrenamtliches Engagement oder herausragende berufliche Leistungen
Ehepartner deutscher Staatsangehöriger3 JahreMindestens 2 Jahre Ehe, B1-Deutsch, Lebensunterhalt
Minderjährige Kinder3 JahreMiteinbürgerung mit einem Elternteil, altersgerechte Deutschkenntnisse

Weitere Voraussetzungen im Detail

  • Bekenntnis zum Grundgesetz: Antragsteller müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und eine Loyalitätserklärung abgeben.
  • Eigenständige Lebensunterhaltssicherung: Der Lebensunterhalt muss grundsätzlich ohne Sozialleistungen (SGB II oder SGB XII) gesichert sein. Ausnahmen gelten für Personen, die den Bezug nicht zu vertreten haben, etwa bei Krankheit oder Behinderung.
  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen: Bestimmte Vorstrafen können der Einbürgerung entgegenstehen. Geringfügige Verurteilungen (Geldstrafen bis 90 Tagessätze oder Bewährungsstrafen bis 3 Monate) werden in der Regel nicht berücksichtigt.
  • Klärung der Identität: Die Identität muss durch gültige Dokumente nachgewiesen werden. Für ukrainische Geflüchtete, die ohne Dokumente geflohen sind, gibt es besondere Verfahren zur Identitätsklärung.

5. Sprachnachweis und Integrationskurs für ukrainische Staatsangehörige

Kurze Antwort: Für die Einbürgerung werden Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau benötigt. Der Nachweis erfolgt über anerkannte Sprachzertifikate oder den Abschluss eines Integrationskurses. Für die verkürzte Einbürgerung nach 3 Jahren ist C1-Niveau erforderlich.

Deutschkenntnisse sind eine zentrale Voraussetzung für die Einbürgerung. Das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entspricht der selbstständigen Sprachverwendung. Man muss sich in alltäglichen Situationen verständigen, über vertraute Themen sprechen und einfache zusammenhängende Texte schreiben können.

Anerkannte Nachweise für B1-Deutsch

  • Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ): Abschluss auf B1-Niveau als Teil des Integrationskurses
  • Goethe-Zertifikat B1: Vom Goethe-Institut ausgestellt
  • telc Deutsch B1: Anerkanntes Sprachzertifikat
  • TestDaF: Mindestens TDN 3 in allen Teilbereichen
  • DSH: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang
  • Deutscher Schulabschluss: Hauptschulabschluss oder höher
  • Abgeschlossenes Studium: An einer deutschsprachigen Hochschule
  • Abgeschlossene Berufsausbildung: In deutscher Sprache

Der Integrationskurs

Der Integrationskurs des BAMF ist für viele ukrainische Geflüchtete der wichtigste Weg zum Sprachnachweis. Er besteht aus zwei Teilen:

  • Sprachkurs (600 bis 900 Unterrichtseinheiten): Vermittlung von Deutschkenntnissen von A1 bis B1. Bei Bedarf kann der Kurs um 300 Einheiten verlängert werden.
  • Orientierungskurs (100 Unterrichtseinheiten): Vermittlung von Wissen über die deutsche Rechtsordnung, Geschichte, Kultur und Werte. Der Abschlusstest des Orientierungskurses ist der Test “Leben in Deutschland”, der gleichzeitig als Einbürgerungstest anerkannt wird, wenn mindestens 17 von 33 Fragen richtig beantwortet werden.

Ukrainische Geflüchtete haben einen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Die Kosten werden bei Sozialleistungsbezug vollständig vom BAMF übernommen. Andernfalls beträgt der Eigenanteil 2,29 Euro pro Unterrichtseinheit.

Berufsbezogene Sprachkurse (DeuFöV)

Wer über B1 hinaus Deutsch lernen möchte — zum Beispiel um die verkürzte Einbürgerungsfrist von 3 Jahren zu nutzen (C1 erforderlich) — kann berufsbezogene Sprachkurse nach der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) besuchen. Diese Kurse werden vom BAMF gefördert und sind für Arbeitsuchende und Beschäftigte zugänglich.

6. Der Einbürgerungstest — Vorbereitung und Ablauf

Kurze Antwort: Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen. Mindestens 17 müssen richtig beantwortet werden. Der Test kann beliebig oft wiederholt werden und kostet 25 Euro pro Versuch.

Der Einbürgerungstest — offiziell als Test “Leben in Deutschland” bezeichnet — prüft Grundkenntnisse der deutschen Rechtsordnung, Geschichte und Gesellschaft. Er ist eine Pflichtvoraussetzung für die Einbürgerung und muss von allen Antragstellern abgelegt werden, sofern keine Befreiung vorliegt.

Aufbau des Tests

  • Anzahl der Fragen: 33 Fragen (30 allgemeine Fragen + 3 bundeslandspezifische Fragen)
  • Format: Multiple-Choice mit jeweils 4 Antwortmöglichkeiten
  • Zeitlimit: 60 Minuten
  • Bestehensgrenze: Mindestens 17 von 33 Fragen richtig
  • Gesamter Fragenkatalog: 310 allgemeine Fragen + 10 Fragen pro Bundesland

Themengebiete

Die Fragen decken drei große Bereiche ab:

  • Politik und Demokratie: Grundgesetz, Grundrechte, Staatsaufbau, Wahlen, Parteien, Föderalismus
  • Geschichte und Verantwortung: Weimarer Republik, Nationalsozialismus, Nachkriegszeit, Wiedervereinigung, EU
  • Gesellschaft und Alltag: Religionsfreiheit, Gleichberechtigung, Bildungssystem, Sozialstaat, Symbole

Vorbereitung für ukrainische Staatsangehörige

Auf unserer Plattform können Sie kostenlos alle offiziellen Prüfungsfragen üben. Viele ukrainische Einbürgerungskandidaten haben bereits Grundkenntnisse der europäischen Geschichte und demokratischer Werte aus dem ukrainischen Bildungssystem, was die Vorbereitung erleichtert.

Kostenlos üben:

Nutzen Sie unseren kostenlosen Prüfungssimulator mit allen 310 offiziellen Fragen. Üben Sie nach Themengebiet oder simulieren Sie den echten Test mit 33 zufälligen Fragen und 60 Minuten Zeitlimit.

Befreiung vom Test

In bestimmten Fällen ist eine Befreiung möglich:

  • Personen mit deutschem Schulabschluss (Hauptschule oder höher)
  • Personen, die den Test aus Alters-, Krankheits- oder Behinderungsgründen nicht ablegen können
  • Personen mit einem deutschen Hochschulabschluss in Politik, Recht oder Gesellschaft

7. Praktische Tipps für ukrainische Staatsangehörige

Kurze Antwort: Achten Sie besonders auf die Beschaffung und Beglaubigung ukrainischer Dokumente. Apostillen, beglaubigte Übersetzungen und die Zusammenarbeit mit dem ukrainischen Konsulat sind entscheidende Schritte im Einbürgerungsprozess.

Benötigte Dokumente

Für den Einbürgerungsantrag benötigen ukrainische Staatsangehörige in der Regel folgende Unterlagen:

  • Gültiger ukrainischer Reisepass (oder andere Identitätsdokumente)
  • Geburtsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung ins Deutsche
  • Heiratsurkunde (falls zutreffend) mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
  • Nachweis der ukrainischen Staatsangehörigkeit (Reisepass oder Bescheinigung des Konsulats)
  • Sprachnachweis (B1-Zertifikat oder höher)
  • Einbürgerungstest-Bescheinigung (Bestehen des Tests “Leben in Deutschland”)
  • Einkommensnachweise (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate)
  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Führungszeugnis (wird von der Einbürgerungsbehörde eingeholt)

Apostille und Übersetzungen

Ukrainische Dokumente müssen für die Verwendung in Deutschland mit einer Apostille versehen werden. Die Ukraine ist Mitglied des Haager Apostille-Übereinkommens. Die Apostille wird vom ukrainischen Justizministerium oder den zuständigen regionalen Behörden ausgestellt.

Für die Übersetzung ins Deutsche muss ein in Deutschland vereidigter Übersetzer beauftragt werden. Listen vereidigter Übersetzer finden Sie bei den Landgerichten oder den Industrie- und Handelskammern. Achten Sie darauf, dass die Übersetzung als “beglaubigte Übersetzung” angefertigt wird.

Besondere Hinweise für Geflüchtete ohne vollständige Dokumente

Viele ukrainische Geflüchtete sind ohne alle notwendigen Dokumente nach Deutschland geflohen. In solchen Fällen gibt es Möglichkeiten:

  • Ukrainisches Konsulat: Die ukrainischen Konsulate in Deutschland (Berlin, München, Frankfurt am Main, Hamburg, Düsseldorf) können bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten helfen und Bescheinigungen ausstellen.
  • Eidesstattliche Versicherung: In bestimmten Fällen kann eine eidesstattliche Versicherung zur Identitätsklärung akzeptiert werden, wenn die Beschaffung von Originaldokumenten kriegsbedingt unmöglich ist.
  • Mitwirkungspflicht: Antragsteller müssen nachweisen, dass sie sich zumutbar bemüht haben, die erforderlichen Dokumente zu beschaffen.

Meldung an die ukrainischen Behörden

Nach dem neuen ukrainischen Gesetz zur Mehrstaatigkeit besteht eine Meldepflicht beim Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft. Informieren Sie sich beim ukrainischen Konsulat über die genauen Fristen und das Verfahren. Die Nichtmeldung kann mit Bußgeldern belegt werden, führt aber nicht zum Verlust der ukrainischen Staatsbürgerschaft.

8. Kosten der Einbürgerung für ukrainische Staatsangehörige

Kurze Antwort: Die Gesamtkosten der Einbürgerung belaufen sich auf etwa 400 bis 600 Euro, bestehend aus der Einbürgerungsgebühr, Testgebühr und Kosten für Dokumente und Übersetzungen. Bei Bedürftigkeit sind Ermäßigungen möglich.

Die Kosten der Einbürgerung setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Hier eine detaillierte Übersicht speziell für ukrainische Staatsangehörige. Weitere allgemeine Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zu den Kosten der Einbürgerung.

KostenpositionBetragHinweise
Einbürgerungsgebühr (Erwachsene)255 €Pro Person, Ermäßigung bei Bedürftigkeit möglich
Einbürgerungsgebühr (Kinder)51 €Miteinbürgerung mit einem Elternteil
Einbürgerungstest25 €Pro Versuch, beliebig oft wiederholbar
Sprachzertifikat (z. B. telc B1)ca. 150–200 €Entfällt bei Abschluss des Integrationskurses
Beglaubigte Übersetzungenca. 30–80 € pro DokumentGeburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.
ApostillevariabelGebühren des ukrainischen Justizministeriums
Passfotoca. 10–15 €Biometrisches Passfoto

Gebührenermäßigung und -befreiung

Bei Bedürftigkeit oder besonderer Härte kann eine Ermäßigung oder vollständige Befreiung von der Einbürgerungsgebühr beantragt werden. Dies ist besonders für ukrainische Geflüchtete relevant, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden. Voraussetzungen für eine Ermäßigung:

  • Bezug von Sozialleistungen (SGB II oder SGB XII)
  • Geringes Einkommen, das unter bestimmten Grenzen liegt
  • Besondere persönliche Umstände (z. B. alleinerziehend, Krankheit)

Der Antrag auf Gebührenermäßigung wird zusammen mit dem Einbürgerungsantrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde gestellt. Fügen Sie entsprechende Nachweise über Ihre finanzielle Situation bei.

9. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Können ukrainische Staatsangehörige die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland erhalten?

Ja. Seit dem 27. Juni 2024 erlaubt Deutschland die Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung. Ukrainische Staatsangehörige müssen ihre ukrainische Staatsbürgerschaft nicht aufgeben, um die deutsche zu erhalten. Auch die Ukraine erlaubt seit 2024 die Mehrstaatigkeit unter bestimmten Bedingungen.

Erlaubt die Ukraine die doppelte Staatsbürgerschaft?

Ja, seit 2024. Die Ukraine hat ein Gesetz zur Mehrstaatigkeit verabschiedet, das den Besitz einer weiteren Staatsbürgerschaft unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Ukrainische Staatsangehörige müssen den Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft den ukrainischen Behörden melden. Einschränkungen gelten für Staatsbeamte, Militärangehörige und bei der Staatsbürgerschaft eines Aggressorstaates.

Gibt es Sonderregelungen für ukrainische Geflüchtete bei der Einbürgerung?

Ukrainische Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG können eingebürgert werden, wenn sie die regulären Voraussetzungen erfüllen. Die Aufenthaltszeit mit vorübergehendem Schutz wird auf die Mindestaufenthaltsdauer angerechnet. Zudem erhalten Geflüchtete Zugang zu Integrationskursen und Sprachförderung. Es gibt jedoch keine verkürzten Sonderfristen speziell für ukrainische Geflüchtete.

Wie lange müssen Ukrainer in Deutschland leben, um die Einbürgerung zu beantragen?

Die Regelaufenthaltsdauer beträgt 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Bei besonderen Integrationsleistungen — zum Beispiel Deutschkenntnisse auf C1-Niveau oder ehrenamtliches Engagement — kann die Frist auf 3 Jahre verkürzt werden. Ehepartner deutscher Staatsangehöriger können ebenfalls nach 3 Jahren eingebürgert werden.

Welchen Sprachnachweis brauchen ukrainische Staatsangehörige für die Einbürgerung?

Für die Einbürgerung sind Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau erforderlich. Der Nachweis kann durch Zertifikate wie telc Deutsch B1, Goethe-Zertifikat B1 oder den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) erbracht werden. Auch ein deutscher Schulabschluss oder ein abgeschlossenes Studium an einer deutschsprachigen Hochschule gilt als Nachweis. Für die verkürzte Einbürgerung nach 3 Jahren werden C1-Kenntnisse benötigt.

Was kostet die Einbürgerung für ukrainische Staatsangehörige?

Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro pro Person und 51 Euro für minderjährige Kinder bei Miteinbürgerung. Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie Kosten für Übersetzungen und Apostillen. Bei Bedürftigkeit kann eine Gebührenermäßigung oder -befreiung beantragt werden, was besonders für Geflüchtete in finanziell schwieriger Lage relevant ist.

Müssen ukrainische Geflüchtete den Einbürgerungstest ablegen?

Ja, der Test “Leben in Deutschland” ist auch für ukrainische Staatsangehörige verpflichtend. Von den 33 Multiple-Choice-Fragen müssen mindestens 17 richtig beantwortet werden. Wer einen deutschen Schulabschluss hat oder den Test aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht ablegen kann, ist davon befreit. Die Testgebühr beträgt 25 Euro, und der Test kann beliebig oft wiederholt werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert, jedoch können sich Gesetze und Regelungen ändern. Insbesondere die ukrainische Gesetzgebung zur Mehrstaatigkeit befindet sich teilweise noch in der Umsetzungsphase. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Einbürgerungsbehörde, einen Rechtsanwalt für Migrationsrecht oder das ukrainische Konsulat. Stand: März 2026.