Doppelte Staatsbürgerschaft Türkei und Deutschland: Der komplette Ratgeber 2026
Für die türkische Gemeinschaft in Deutschland war die doppelte Staatsbürgerschaft jahrzehntelang ein zentrales Thema. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Juni 2024 hat sich die Lage grundlegend verändert. Dieser Ratgeber erklärt alles, was türkische Staatsangehörige über die Einbürgerung, Mavi Kart, Wehrpflicht, Eigentumsrechte und den konkreten Ablauf wissen müssen.
1. Doppelte Staatsbürgerschaft Türkei und Deutschland — Ist das möglich?
Ja, seit dem 27. Juni 2024 können türkische Staatsangehörige bei der Einbürgerung in Deutschland ihre türkische Staatsbürgerschaft behalten. Auch die Türkei erlaubt Mehrstaatigkeit, sodass von beiden Seiten keine Hindernisse bestehen.
Die türkische Gemeinschaft ist mit rund 1,5 Millionen türkischen Staatsangehörigen die größte Gruppe ausländischer Mitbürger in Deutschland. Hinzu kommen etwa 1,5 Millionen Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund, die bereits eingebürgert sind. Für diese Gemeinschaft war das Thema doppelte Staatsbürgerschaft jahrzehntelang von besonderer Bedeutung, da viele Betroffene enge familiäre, kulturelle und wirtschaftliche Bindungen an beide Länder haben.
Die gute Nachricht: Im Gegensatz zu Ländern wie China, Indien oder Japan erlaubt die Türkei ihren Staatsbürgern ausdrücklich, weitere Staatsangehörigkeiten anzunehmen, ohne die türkische zu verlieren. Das türkische Staatsbürgerschaftsgesetz (Vatandaşlık Kanunu, Nr. 5901) sieht vor, dass der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit nicht automatisch zum Verlust der türkischen führt. In Kombination mit der deutschen Gesetzesreform von 2024 steht der doppelten Staatsbürgerschaft für türkische Staatsangehörige rechtlich nichts mehr im Weg.
Dies ist eine historische Veränderung. Schätzungen zufolge haben in der Vergangenheit Hunderttausende türkische Staatsangehörige entweder auf die Einbürgerung in Deutschland verzichtet oder mussten ihre türkische Staatsbürgerschaft aufgeben, um den deutschen Pass zu erhalten. Diese Zeiten sind nun vorbei.
2. Was hat sich seit Juni 2024 geändert?
Vor der Reform mussten türkische Staatsangehörige ihre türkische Staatsbürgerschaft aufgeben oder eine Beibehaltungsgenehmigung (BBG) beantragen. Seit Juni 2024 ist beides nicht mehr erforderlich.
Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), die am 27. Juni 2024 in Kraft trat, hat die Situation für türkische Einbürgerungswillige grundlegend verbessert. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:
| Thema | Vor Juni 2024 | Seit Juni 2024 |
|---|---|---|
| Türkische Staatsbürgerschaft | Musste aufgegeben werden | Darf behalten werden |
| Beibehaltungsgenehmigung (BBG) | Erforderlich, aufwändig, unsicher | Nicht mehr nötig |
| Mindestaufenthalt | 8 Jahre | 5 Jahre (3 bei besonderen Leistungen) |
| Optionspflicht (Kinder) | Wahl bis 23. Lebensjahr | Komplett abgeschafft |
| Mavi Kart | Wichtiger Ersatz für türkische Rechte | Weniger relevant für Neueingebürgerte |
Die Beibehaltungsgenehmigung (BBG): Vor der Reform konnten türkische Staatsangehörige beim Bundesverwaltungsamt eine BBG beantragen, um die türkische Staatsbürgerschaft während der Einbürgerung zu behalten. Dieses Verfahren war jedoch zeitaufwändig (oft 12-24 Monate Wartezeit), teuer und der Ausgang ungewiss. Viele Anträge wurden abgelehnt. Seit Juni 2024 ist die BBG für Einbürgerungen nicht mehr erforderlich, da Mehrstaatigkeit generell akzeptiert wird.
Kürzere Einbürgerungsfrist: Die Mindestaufenthaltsdauer wurde von 8 Jahren auf 5 Jahre reduziert. Wer besondere Integrationsleistungen vorweisen kann, etwa hervorragende Deutschkenntnisse (C1-Niveau), ehrenamtliches Engagement oder besondere berufliche Leistungen, kann sich sogar schon nach 3 Jahren einbürgern lassen. Dies ist besonders relevant für gut integrierte Mitglieder der türkischen Gemeinschaft.
Abschaffung der Optionspflicht: In Deutschland geborene Kinder türkischer Eltern mussten sich bisher bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen und der türkischen Staatsbürgerschaft entscheiden. Diese Optionspflicht wurde mit der Reform komplett abgeschafft. Kinder können nun dauerhaft beide Pässe besitzen.
3. Mavi Kart (Blaue Karte) — Was ist das und brauche ich es noch?
Das Mavi Kart ist ein Dokument, das die Türkei ehemaligen türkischen Staatsbürgern ausstellt und ihnen bestimmte Rechte gewährt. Für Neueingebürgerte seit 2024 ist es nicht mehr relevant, da die türkische Staatsbürgerschaft behalten werden kann.
Das Mavi Kart (offiziell: Mavi Kart Belgesi) wurde 2009 vom türkischen Staat eingeführt und ersetzte das ältere System der sogenannten Pembe Kart (Rosa Karte). Es richtet sich an Personen, die die türkische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben, und gewährt ihnen zahlreiche Rechte, die regulären türkischen Staatsbürgern vorbehalten sind. Das Mavi Kart wird beim türkischen Konsulat beantragt und ist unbefristet gültig.
Rechte mit dem Mavi Kart
- Unbegrenztes Aufenthaltsrecht in der Türkei ohne Visum
- Recht auf Erwerb und Besitz von Immobilien in der Türkei
- Erbrecht nach türkischem Recht
- Recht auf Erwerbstätigkeit in der Türkei (mit Einschränkungen bei bestimmten Berufen)
- Zugang zu Bildungseinrichtungen
- Nutzung der Bürgerservices (Nüfus Müdürlüğü)
Einschränkungen des Mavi Kart
- Kein aktives oder passives Wahlrecht in der Türkei
- Kein Recht auf einen türkischen Pass
- Bestimmte Berufe im öffentlichen Dienst bleiben verschlossen
- Kein Recht auf Eintragung in das türkische Bevölkerungsregister als Staatsbürger
Mavi Kart und die neue Rechtslage
Seit der deutschen Gesetzesreform 2024 hat das Mavi Kart für Neueingebürgerte seine Bedeutung weitgehend verloren. Wer sich jetzt einbürgern lässt, behält die türkische Staatsbürgerschaft und damit alle damit verbundenen Rechte, einschließlich Wahlrecht und Passrecht. Das Mavi Kart ist in diesem Fall nicht notwendig.
Wichtig für bestehende Mavi-Kart-Inhaber: Wer in der Vergangenheit die türkische Staatsbürgerschaft aufgegeben hat und ein Mavi Kart besitzt, kann beim türkischen Konsulat die Wiedererlangung (Yeniden Kazanma) der türkischen Staatsangehörigkeit beantragen. Nach Artikel 13 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes ist dies möglich, sofern keine Sicherheitsbedenken vorliegen. Da Deutschland nun Mehrstaatigkeit akzeptiert, gefährdet die Rückerlangung der türkischen Staatsbürgerschaft den deutschen Pass nicht mehr. Das Verfahren dauert in der Regel 3-6 Monate.
4. Türkische Wehrpflicht und doppelte Staatsbürgerschaft
Türkische männliche Staatsbürger unterliegen der Wehrpflicht, auch wenn sie im Ausland leben und eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen. Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten, die Wehrpflicht zu erfüllen oder sich davon befreien zu lassen.
Die Wehrpflicht in der Türkei ist ein wichtiger Punkt, den männliche deutsch-türkische Doppelstaatler beachten müssen. Nach türkischem Recht ist jeder männliche türkische Staatsbürger zwischen 20 und 41 Jahren wehrpflichtig. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob man im Ausland lebt oder eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt.
Optionen für im Ausland lebende Doppelstaatler
1. Bedelli Askerlik (Bezahlter Kurzwehrdienst): Die Türkei bietet regelmäßig die Möglichkeit, den Wehrdienst durch Zahlung eines Geldbetrags und einen verkürzten Grundwehrdienst (aktuell 1 Monat) abzuleisten. Die Kosten für Bedelli Askerlik werden regelmäßig angepasst und lagen zuletzt bei mehreren Tausend Euro. Diese Option ist besonders bei im Ausland lebenden Türken beliebt.
2. Dövizle Askerlik (Wehrdienst für Auslandstürken): Für türkische Staatsbürger, die dauerhaft im Ausland leben und arbeiten, gibt es eine Sonderregelung. Gegen Zahlung eines festgelegten Betrags in Fremdwährung und eine Grundausbildung von 1 Monat können sie ihre Wehrpflicht erfüllen. Voraussetzung ist ein mindestens dreijähriger nachgewiesener Aufenthalt im Ausland.
3. Befreiung bei Wehrdienst in Deutschland: Wer in Deutschland Wehrdienst oder Zivildienst geleistet hat (vor der Aussetzung der deutschen Wehrpflicht im Jahr 2011), kann unter bestimmten Umständen von der türkischen Wehrpflicht befreit werden. Hierzu ist ein entsprechender Nachweis beim türkischen Konsulat vorzulegen.
4. Zurückstellung: Es besteht die Möglichkeit, den Wehrdienst zurückstellen zu lassen, solange man im Ausland lebt und arbeitet. Allerdings muss die Zurückstellung regelmäßig verlängert werden, und bei einem dauerhaften Umzug in die Türkei wird die Wehrpflicht fällig.
Hinweis: Wer seine Wehrpflicht in der Türkei nicht erfüllt hat, kann bei der Einreise in die Türkei Probleme bekommen. Es wird empfohlen, den Wehrdienststatus vor Reisen in die Türkei beim türkischen Konsulat zu klären, insbesondere für Männer zwischen 20 und 41 Jahren.
5. Vermögen und Eigentum in der Türkei — Was passiert damit?
Als deutsch-türkischer Doppelstaatler behalten Sie alle Eigentumsrechte in der Türkei vollständig. Da Sie die türkische Staatsbürgerschaft nicht mehr aufgeben müssen, gibt es keine Einschränkungen beim Immobilienbesitz.
Das Thema Eigentum in der Türkei war in der Vergangenheit ein wesentlicher Grund, warum viele türkische Staatsangehörige auf die deutsche Einbürgerung verzichtet haben. Wer die türkische Staatsbürgerschaft aufgab, musste zwar nicht automatisch Eigentum abgeben, sah sich aber mit Einschränkungen konfrontiert, insbesondere bei Grundstücken in bestimmten Gebieten.
Immobilienbesitz als Doppelstaatler
Da die türkische Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung in Deutschland nun behalten wird, gelten für Immobilien in der Türkei keinerlei Einschränkungen. Doppelstaatler können uneingeschränkt Immobilien kaufen, verkaufen, vermieten und vererben, auch in militärischen Sperrgebieten und strategischen Zonen, die für ausländische Staatsangehörige teilweise gesperrt sind.
Bankkonten und Finanzen
Türkische Bankkonten, Sparanlagen und Investitionen können als Doppelstaatler ohne Einschränkungen weitergeführt werden. Da Sie türkischer Staatsbürger bleiben, haben Sie vollen Zugang zu allen Bankdienstleistungen in der Türkei. Beachten Sie jedoch, dass Sie als in Deutschland steuerlich ansässige Person Ihre weltweiten Einkünfte in Deutschland deklarieren müssen, einschließlich Mieteinnahmen und Zinserträgen aus der Türkei.
Steuerliche Aspekte
Zwischen Deutschland und der Türkei besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das die Besteuerung von Einkünften regelt und eine Doppelbesteuerung vermeiden soll. Immobilieneinkünfte werden grundsätzlich in dem Land besteuert, in dem sich die Immobilie befindet. In Deutschland wird das Einkommen dann im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt. Es empfiehlt sich, einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater hinzuzuziehen.
6. Erbrecht bei doppelter Staatsbürgerschaft Türkei-Deutschland
Das Erbrecht bei doppelter Staatsbürgerschaft ist komplex, da je nach Situation deutsches oder türkisches Recht Anwendung finden kann. Bei Immobilien in der Türkei gilt in der Regel das türkische Erbrecht.
Für deutsch-türkische Doppelstaatler stellt das Erbrecht eine besondere Herausforderung dar, da beide Länder unterschiedliche erbrechtliche Regelungen haben. Das türkische Erbrecht orientiert sich zwar am schweizerischen Erbrecht und ähnelt in vielen Punkten dem deutschen, es gibt aber wichtige Unterschiede.
Welches Recht gilt?
Nach der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) gilt grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Verstorbenen. Für Doppelstaatler, die in Deutschland leben, würde also deutsches Erbrecht gelten. Allerdings ist die Türkei kein EU-Mitglied und wendet das Haager Übereinkommen nicht an. Für Immobilien in der Türkei besteht die Türkei in der Praxis darauf, dass türkisches Recht Anwendung findet.
Wichtige Unterschiede im Erbrecht
- Pflichtteil: Sowohl deutsches als auch türkisches Recht kennen Pflichtteile, aber die Quoten unterscheiden sich. Im türkischen Recht beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
- Ehegattenerbrecht: Im türkischen Recht erbt der überlebende Ehegatte neben Kindern ein Viertel, im deutschen Recht (bei Zugewinngemeinschaft) die Hälfte.
- Testament: Ein in Deutschland erstelltes Testament wird in der Türkei möglicherweise nicht automatisch anerkannt. Es empfiehlt sich, für Vermögen in der Türkei ein separates Testament nach türkischem Recht zu erstellen.
- Erbschaftsteuer: Die Türkei erhebt eine eigene Erbschaftsteuer (Veraset ve Intikal Vergisi) mit Sätzen zwischen 1 und 30 Prozent. Deutschland hat ebenfalls eine Erbschaftsteuer. Das DBA deckt die Erbschaftsteuer nicht ab, sodass in Einzelfällen eine Doppelbesteuerung drohen kann.
Empfehlung: Lassen Sie sich bei Vermögen in beiden Ländern von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten, der sich mit dem deutsch-türkischen Erbrecht auskennt. Ein sorgfältig erstelltes Testament kann spätere Konflikte und steuerliche Nachteile vermeiden.
7. Reisen mit zwei Pässen — Praktische Tipps
Als deutsch-türkischer Doppelstaatler verwenden Sie bei der Ausreise aus Deutschland den deutschen Pass und bei der Einreise in die Türkei den türkischen Pass. Bei Reisen in Drittländer bietet der deutsche Pass Zugang zu über 190 Ländern ohne Visum.
Das Reisen mit zwei Pässen wirft in der Praxis viele Fragen auf. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln und Tipps für reibungsloses Reisen als deutsch-türkischer Doppelstaatler.
Grundregel: Passwahl nach Reiseziel
- Deutschland verlassen / zurückkehren: Verwenden Sie den deutschen Pass. Als deutscher Staatsbürger haben Sie ein Recht auf Einreise nach Deutschland, das nicht verweigert werden kann.
- Türkei betreten / verlassen: Verwenden Sie den türkischen Pass. Die Türkei erwartet von ihren Staatsbürgern die Nutzung des türkischen Passes. Dies vermeidet auch mögliche Probleme mit der Wehrpflichterfassung.
- EU-Länder und Schengen-Raum: Verwenden Sie den deutschen Pass, um die Vorteile der EU-Freizügigkeit zu nutzen und ohne Grenzkontrolle zu reisen.
- Drittländer: Vergleichen Sie die Visabestimmungen. Der deutsche Pass bietet visafreien Zugang zu über 190 Ländern und ist damit einer der stärksten Reisepässe der Welt. In wenigen Fällen, etwa bei Reisen in bestimmte Nahoststaaten, kann der türkische Pass Vorteile bieten.
Praktische Hinweise
- Führen Sie auf Reisen zwischen Deutschland und der Türkei immer beide Pässe mit.
- Bei Flugbuchungen: Geben Sie den Pass an, mit dem Sie in das Zielland einreisen werden. Die Fluggesellschaft prüft in der Regel die Einreiseberechtigung.
- Achten Sie darauf, dass beide Pässe gültig sind. Erneuern Sie die Pässe rechtzeitig, da viele Länder eine Restgültigkeit von mindestens 6 Monaten verlangen.
- Beim Check-in am Flughafen in Deutschland für einen Flug in die Türkei: Zeigen Sie der Airline den türkischen Pass (für die Einreiseprüfung) und bei der deutschen Grenzkontrolle den deutschen Pass.
8. Einbürgerungstest für türkische Staatsangehörige
Der Einbürgerungstest ist für alle Einbürgerungswilligen gleich. Es gibt keinen speziellen Test für türkische Staatsangehörige. Der Test umfasst 33 Fragen, von denen Sie mindestens 17 richtig beantworten müssen.
Der Test "Leben in Deutschland" ist Teil der Einbürgerungsvoraussetzungen und wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. Von 33 Multiple-Choice-Fragen müssen mindestens 17 korrekt beantwortet werden. Die Fragen stammen aus einem Katalog von 310 allgemeinen Fragen plus 10 bundeslandspezifischen Fragen.
Themengebiete des Tests
- Politik und Demokratie: Grundgesetz, Parteien, Wahlen, Bundesländer
- Geschichte: Deutsche Geschichte, Wiedervereinigung, NS-Zeit
- Gesellschaft: Grundrechte, Gleichberechtigung, Religionsfreiheit
- Bundesland: 10 Fragen zu Ihrem Wohnort-Bundesland
Tipps für die Vorbereitung
Die türkische Gemeinschaft in Deutschland hat bei der Einbürgerung einen großen Vorteil: Viele leben seit Jahrzehnten in Deutschland oder sind hier aufgewachsen und kennen das politische und gesellschaftliche System bereits gut. Dennoch sollte der Test nicht unterschätzt werden.
- Nutzen Sie den kostenlosen Online-Fragenkatalog, um alle 310 Fragen durchzuarbeiten. Auf unserer Seite können Sie den Einbürgerungstest kostenlos simulieren.
- Arbeiten Sie gezielt die Fragen zu den einzelnen Themenbereichen durch, insbesondere wenn Sie bei einem Bereich Wissenslücken haben.
- Beachten Sie die bundeslandspezifischen Fragen. Wählen Sie bei der Anmeldung das Bundesland aus, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
- Die Bestehensquote liegt bei über 90 Prozent. Mit guter Vorbereitung ist der Test gut machbar.
- Sollten Sie den Test nicht bestehen, können Sie ihn beliebig oft wiederholen. Jeder Versuch kostet 25 Euro.
9. Ablauf der Einbürgerung: Schritt für Schritt für türkische Staatsangehörige
Der Einbürgerungsprozess umfasst mehrere Schritte von der Prüfung der Voraussetzungen über die Antragstellung bis zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde zwischen 3 und 18 Monaten.
Voraussetzungen prüfen
Bevor Sie den Antrag stellen, prüfen Sie, ob Sie die grundlegenden Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Die vollständigen Einbürgerungsvoraussetzungen finden Sie auf unserer Übersichtsseite. Die wichtigsten Punkte sind:
- Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (bei besonderen Integrationsleistungen 3 Jahre)
- Unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis oder EU-Daueraufenthalt) oder bestimmte befristete Aufenthaltstitel
- Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau, nachgewiesen durch ein Zertifikat
- Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen
- Keine relevanten Vorstrafen
- Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
- Bestandener Einbürgerungstest oder deutscher Schulabschluss
Schritt 1: Beratung bei der Einbürgerungsbehörde
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Einbürgerungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Dort erhalten Sie Auskunft darüber, welche Unterlagen Sie benötigen und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Viele Behörden bieten auch Online-Informationen und Checklisten an.
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen
Für türkische Staatsangehörige werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:
- Gültiger türkischer Reisepass und Personalausweis (Nüfus Cüzdanı oder Kimlik Kartı)
- Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis oder anderer Aufenthaltstitel)
- Geburtsurkunde (Doğum Belgesi) mit beglaubigter Übersetzung und Apostille
- Heiratsurkunde, falls verheiratet (Evlenme Cüzdanı) mit beglaubigter Übersetzung
- Nachweis über Deutschkenntnisse (B1-Zertifikat oder höher)
- Nachweis über bestandenen Einbürgerungstest oder deutschen Schulabschluss
- Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate, Arbeitsvertrag)
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis der Wohnung
- Lebenslauf in tabellarischer Form
- Passfoto (biometrisch)
Tipp: Türkische Dokumente müssen in der Regel mit einer Apostille versehen und von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Lassen Sie die Apostille am besten direkt in der Türkei beim zuständigen Gouverneursamt (Valilik) anbringen.
Schritt 3: Antrag stellen
Reichen Sie den ausgefüllten Einbürgerungsantrag zusammen mit allen Unterlagen bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde ein. In vielen Städten ist inzwischen auch eine Online-Antragstellung möglich. Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Schritt 4: Prüfung und Bearbeitung
Die Einbürgerungsbehörde prüft Ihren Antrag und holt Auskünfte bei verschiedenen Behörden ein, darunter das Bundeszentralregister, die Ausländerbehörde und gegebenenfalls der Verfassungsschutz. Diese Prüfung dauert je nach Behörde und Fallkomplexität zwischen 3 und 18 Monaten. In Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg kann die Bearbeitungszeit aufgrund hoher Antragszahlen länger sein.
Schritt 5: Einbürgerungszeremonie
Nach positiver Entscheidung werden Sie zu einer Einbürgerungszeremonie eingeladen. Dort legen Sie ein Bekenntnis zum Grundgesetz ab und erhalten die Einbürgerungsurkunde. Ab diesem Moment sind Sie deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger. Da die türkische Staatsbürgerschaft beibehalten wird, sind Sie nun Doppelstaatler.
Schritt 6: Deutsche Dokumente beantragen
Mit der Einbürgerungsurkunde können Sie den deutschen Personalausweis und Reisepass beim Einwohnermeldeamt beantragen. Informieren Sie auch Ihre Krankenkasse, Arbeitgeber und Bank über die neue Staatsangehörigkeit.
10. Kosten und Bearbeitungszeit
Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Erwachsenem und 51 Euro pro miteingebürgertem Kind. Hinzu kommen Nebenkosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und den Einbürgerungstest. Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 6-12 Monate.
Kostenübersicht
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Einbürgerungsgebühr (Erwachsene) | 255 Euro |
| Einbürgerungsgebühr (miteingebürgertes Kind) | 51 Euro |
| Einbürgerungstest | 25 Euro |
| Sprachzertifikat B1 (falls noch nicht vorhanden) | ca. 150-250 Euro |
| Beglaubigte Übersetzungen (türkische Dokumente) | ca. 50-150 Euro pro Dokument |
| Apostille für türkische Urkunden | ca. 10-30 Euro pro Dokument |
| Deutscher Personalausweis (nach Einbürgerung) | 37 Euro |
| Deutscher Reisepass (nach Einbürgerung) | 70 Euro |
Die Gesamtkosten für eine Einbürgerung inklusive aller Nebenkosten liegen für türkische Staatsangehörige in der Regel zwischen 500 und 800 Euro pro Person. Da die Beibehaltungsgenehmigung (BBG) nicht mehr erforderlich ist, entfallen die früher üblichen zusätzlichen Gebühren von 255 Euro für die BBG. Weitere Details zu den Einbürgerungskosten finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer hängt stark von der zuständigen Behörde und der Komplexität des Einzelfalls ab. In der Regel müssen Sie mit folgenden Zeiten rechnen:
- Kleinere Städte und Landkreise: 3-6 Monate
- Mittelgroße Städte: 6-12 Monate
- Großstädte (Berlin, München, Hamburg, Köln): 12-18 Monate oder länger
Seit der Gesetzesreform 2024 sind die Antragszahlen deutlich gestiegen, was bei vielen Behörden zu längeren Wartezeiten führt. Es empfiehlt sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen und alle Unterlagen vollständig einzureichen, um Verzögerungen durch Nachforderungen zu vermeiden.
Spartipp: Erstellen Sie die beglaubigten Übersetzungen türkischer Dokumente bei einem vereidigten Übersetzer in Deutschland. Achten Sie darauf, dass die Übersetzungen von der Einbürgerungsbehörde akzeptiert werden. Manche Behörden akzeptieren auch Übersetzungen von türkischen Konsulaten, die oft günstiger sind.
11. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Können türkische Staatsangehörige die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland haben?
Ja. Seit dem 27. Juni 2024 erlaubt Deutschland grundsätzlich Mehrstaatigkeit. Türkische Staatsangehörige dürfen bei der Einbürgerung in Deutschland ihren türkischen Pass behalten. Da auch die Türkei Mehrstaatigkeit akzeptiert, steht der doppelten Staatsbürgerschaft nichts im Weg. Ausführliche Informationen zur doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland finden Sie auf unserer Hauptseite.
Brauche ich als deutsch-türkischer Doppelstaatler noch ein Mavi Kart?
Nein. Das Mavi Kart wurde für ehemalige türkische Staatsbürger eingeführt, die ihre Staatsangehörigkeit aufgegeben hatten. Da Sie seit 2024 beide Staatsbürgerschaften behalten können, ist das Mavi Kart für Neueingebürgerte nicht mehr nötig. Bestehende Mavi-Kart-Inhaber können die Rückerlangung der türkischen Staatsbürgerschaft beim Konsulat beantragen.
Muss ich als deutsch-türkischer Doppelstaatler Wehrdienst in der Türkei leisten?
Grundsätzlich ja. Türkische männliche Staatsbürger unterliegen der Wehrpflicht, unabhängig von einer zweiten Staatsbürgerschaft. Es gibt jedoch den bezahlten Kurzwehrdienst (Bedelli Askerlik) und die Sonderregelung für Auslandstürken (Dövizle Askerlik), die den Wehrdienst erheblich verkürzen. Klären Sie Ihren Status beim türkischen Konsulat.
Was passiert mit meinem Eigentum in der Türkei?
Als Doppelstaatler behalten Sie alle Eigentumsrechte in der Türkei uneingeschränkt. Da Sie die türkische Staatsbürgerschaft nicht aufgeben müssen, gibt es keine Änderungen bei Immobilien, Grundstücken, Bankkonten oder anderen Vermögenswerten. Beachten Sie lediglich die steuerlichen Meldepflichten in Deutschland für Einkünfte aus der Türkei.
Welchen Pass benutze ich bei Reisen?
Grundregel: Bei der Ausreise aus Deutschland und Einreise in die EU nutzen Sie den deutschen Pass. Bei der Einreise in die Türkei zeigen Sie den türkischen Pass. Für Drittländer vergleichen Sie die Visabestimmungen. Der deutsche Pass bietet visafreien Zugang zu über 190 Ländern.
Wie lange dauert die Einbürgerung für türkische Staatsangehörige?
Die Bearbeitungszeit liegt je nach Behörde zwischen 3 und 18 Monaten. In Großstädten dauert es in der Regel länger. Seit der Reform 2024 sind die Antragszahlen gestiegen, was zu zusätzlichen Verzögerungen führen kann. Reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein, um Nachforderungen zu vermeiden.
Können ehemalige Mavi-Kart-Inhaber die türkische Staatsbürgerschaft zurückbekommen?
Ja. Ehemalige türkische Staatsbürger mit Mavi Kart können beim türkischen Konsulat die Wiedererlangung der türkischen Staatsangehörigkeit beantragen. Da Deutschland seit 2024 Mehrstaatigkeit akzeptiert, gefährdet dies den deutschen Pass nicht mehr. Das Verfahren dauert in der Regel 3-6 Monate.
Was kostet die Einbürgerung insgesamt?
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für miteingebürgerte Kinder. Hinzu kommen der Einbürgerungstest (25 Euro), eventuelle Kosten für ein Sprachzertifikat (150-250 Euro) und beglaubigte Übersetzungen türkischer Dokumente (50-150 Euro pro Dokument). Die Gesamtkosten liegen in der Regel zwischen 500 und 800 Euro. Alle Details zu den Kosten der Einbürgerung finden Sie in unserem Ratgeber.
Weiterführende Informationen
Auf unserer Website finden Sie weitere hilfreiche Ratgeber rund um die Einbürgerung in Deutschland:
- Doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland: Der komplette Ratgeber — Alle Informationen zur Mehrstaatigkeit seit der Reform 2024
- Einbürgerungsvoraussetzungen 2026 — Alle Voraussetzungen für die Einbürgerung im Detail
- Kosten der Einbürgerung — Detaillierte Kostenaufstellung und Spartipps
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